+++ Die Antragsfrist für Stabilisierungsmaßnahmen des WSF ist am 30. April 2022 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. +++

Der WSF dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie. Er stellt Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.

Der WSF sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):

  • Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.
  • Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals.

Für Garantien und sonstige Gewährleistungen für Bankkredite, Garantien für Anleihen sowie Rekapitalisierungen (Stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen) gelten im WSF standardisierte Konditionen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:

In den übrigen Fällen erfolgt eine individuelle Strukturierung im Rahmen der Vorgaben des Stabilisierungsfondsgesetzes sowie der Durchführungsverordnung zum Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.

Die Konditionen für Start-ups und Scale-ups finden Sie hier:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist Ansprechpartner für die Unternehmen und zuständig für die Prüfung der Anträge. Die Entscheidung wird in Abhängigkeit der beantragten Unterstützungsvolumina getroffen:

  • Über Garantien bis zu einem Volumen von bis 100 Millionen Euro entscheidet die KfW.
  • Über Garantien in Höhe von 100 bis 500 Millionen Euro sowie über Rekapitalisierungen bis 200 Millionen Euro entscheiden BMWK und BMF im Einvernehmen.
  • Garantien ab 500 Millionen Euro und Rekapitalisierungen ab 200 Millionen Euro werden dem interministeriellen WSF-Ausschuss vorgelegt.

Die mit der Verwaltung des WSF betraute Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH veröffentlicht regelmäßig die beschlossenen WSF-Stabilisierungsmaßnahmen. Siehe: www.deutsche-finanzagentur.de/de/wirtschafts-stabilisierung/ Dabei werden alle WSF-Unterstützungsmaßnahmen erfasst, die bereits vertraglich mit den betroffenen Unternehmen vereinbart wurden.